AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma ADB Beschichtungstechnik im Folgenden kurz ADB genannt.
Geltung
1.1. Vertragsgrundlagen. ADB schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen
Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Waren oder
Dienstleistungen (z.B. individuelle Pflichtenhefte oder allgemeine Produktfolder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht
bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelles Pflichtenheft) für alle Rechtsbeziehungen zwischen ADB und dem Auftraggeber und
liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen ADB und dem jeweiligen
Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von ADB werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer
nicht binnen zwei und Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
1.3. Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der
Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom
Schriftformerfordernis.
1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den
Leistungsinhalt, wie Lastenhefte, werden selbst bei Kenntnis von ADB nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von ADB in das
Angebot integriert oder von ADB zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln,
werden selbst bei Kenntnis von ADB nur dann wirksam, wenn diese von ADB mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden
Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert") angenommen werden. Ansonsten widerspricht ADB der Einbeziehung von
rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch ADB bewirkt daher keine Annahme von
Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere
AGB.").
1.5. Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Waren oder
Dienstleistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von ADB gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die
generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von ADB und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle
Vertragselemente von ADB vor.
1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist
unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss und -laufzeit
2.1. Angebot durch ADB. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von ADB an den Auftraggeber. Die Angebote von
ADB sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab
dessen Zugang bei ADB gebunden.
2.2. Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot
von ADB (z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen), einen Auftrag an ADB, so sind Unternehmer an diesen zwei
Wochen, Konsumenten eine Woche ab dessen Zugang bei ADB gebunden.
2.3. Annahme durch ADB. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch ADB zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass ADB z.B. durch für den
Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass ADB den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages, z.B. in Form einer Zugangsbestätigung eines Webshops, stellt noch keine
Auftragsannahme dar.
2.4. Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer
Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von ADB.
3.2. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen
ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von ADB. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B.
Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. ADB leistet ausschließlich
gegenüber Konsumenten für öffentliche Äußerungen durch ADB oder durch den Hersteller gewähr, es sei denn, dass ADB diese
öffentlichen Äußerungen nicht kannte, nicht kennen musste, oder diese Äußerungen vor Abschluss des Vertrages berichtigt wurden
oder der Vertragsabschluss durch diese Äußerungen nicht beeinflusst wurde.
Die Angaben in Angeboten oder Druckschriften basieren auf unseren derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen. Eine
rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften kann hieraus nicht abgeleitet werden. Durch die jeweilige Handschrift
des Verarbeiters und durch materialspezifisch individuelle Eigenschaften der jeweils verwendeten Materialien ist das Ergebnis von
Optik und Haptik immer ein einzigartiges Unikat, auf die der Verarbeiter keinen wesentlichen Einfluss hat. Insbesondere beim Beizen
von zementösen Oberflächen können Farbeffekt, Beize, Schattierungen und Farbtöne nicht geplant werden, sie hängen von den
Eigenschaften des jeweiligen zu gestaltenden Bodens ab.
In Bezug auf Rasico sind Ausblühungen durch „freies" Calzium auf der äußeren Seite des Betons ein natürlicher Bestandteil des
Aushärtungsprozesses und berechtigen deswegen nicht zu Reklamationen, weil dieses „freie" Calzium durch Regenwasser und andere
atmosphärische Einflüsse relativ frühzeitig aufgelöst wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit
zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können
insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
3.3. Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet ADB eine fachgerechte
Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat
ADB bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
3.4. Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist ADB berechtigt, von der
Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
3.5. Fremdleistungen. ADB ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen
sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
3.6. Vereinbarte Fremdleistungen. Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist
(vereinbarte Fremdleistung), ist ADB berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des
Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Unabhängig von der gewählten Form der Beauftragung sind bei vereinbarten Fremdleistungen die jeweiligen Auftragnehmer keine
Erfüllungsgehilfen von ADB. ADB haftet daher nur für das Auswahlverschulden. Wird der Dritte auf Anregung des Auftraggebers
herangezogen, dann haftet ADB überhaupt nicht für den Dritten.
Soweit bei vereinbarten Fremdleistungen für diese Fremdleistungen zwischen ADB und dem Auftraggeber keine besonderen
Leistungsbeschreibungen bzw. Vertragsinhalte vereinbart wurden, gilt für den Auftraggeber im Fall der Beauftragung des Dritten im
Namen von ADB die Leistungsbeschreibung des Dritten, im Fall der Beauftragung im Namen des Auftraggebers der gesamte Inhalt
des Vertrages des Dritten.
ADB ist nicht verpflichtet, die Vertragsbedingungen von Dritten, welche vereinbarte Fremdleistungen erbringen, zu überprüfen. Dies
ist Aufgabe des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass viele Fremdleistungen nur zu standardisierten, nicht beeinflussbaren Bedingungen in Anspruch
genommen werden können, oft ausländisches Recht und Gerichtsstand vorsehen sowie unvorhersehbaren und unabwendbaren
Änderungen unterliegen können.
ADB hat lediglich die Leistungsbeschreibung auf Tauglichkeit zu prüfen. Wird der Dritte auf Anregung des Auftraggebers
herangezogen, dann hat der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung selbst zu prüfen.
Soweit die Laufzeit vereinbarter Fremdleistungen vereinbarungsgemäß über die Laufzeit des Vertrages zwischen ADB und dem
Auftraggeber hinausgeht, hat der Auftraggeber bei im Namen bzw. auf Rechnung von ADB beauftragten Fremdleistungen nach Ende
der Laufzeit des Vertrages zwischen ADB und dem Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des
Vertrages aus wichtigem Grund.
3.7. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist ADB berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3.8. Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei ADB bestellten oder ADB zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen.
Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist ADB berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei
Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die
Entsorgungskosten zu verrechnen.
3.9. Termine und Fristen. Von ADB angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich,
soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.10. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit
des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für ADB unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei
ADB oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und
unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat
ADB den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3.11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat ADB unverzüglich, ohne Aufforderung und in
weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der
Leistungen durch ADB erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Projektkoordination, die Beistellung von Unterlagen,
Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung
der Leistungen durch ADB bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und
Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
entstehen, und insbesondere auch für den ADB dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern ADB aufgrund mangelhafter, verspäteter
oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist ADB unbeschadet
anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber
einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine
Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
Wird ADB von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder
Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber ADB zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von
allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
3.12. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von ADB
eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von ADB, z.B. zur Nachprüfung,
Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
3.13. Prüfpflichten von ADB. ADB haftet nur dafür, dass die von ADB erstellten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B.
Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).
ADB hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch ADB erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von
Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der
Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-
, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst
vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Soweit ADB auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf
andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die
Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall,
dass seitens ADB Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Die Leistung von ADB gilt damit als
ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht.
3.14. Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen ADB bzw. deren Lizenzgebern zu.
Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit ADB vereinbarten
bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder
Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des
Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von ADB oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten
Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil
der Leistungen oder Werke von ADB sind, einzuhalten.
3.15. Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als
Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe,
Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat ADB auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe,
Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
3.16. Referenz. ADB ist berechtigt, auf allen von ADB für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf ADB und allenfalls auf einen
anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel
von ADB Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw.
als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen
würde.
Entgelt
4.1. Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von ADB bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl.
Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
4.2. Kostenvoranschläge von ADB gegenüber Unternehmern sind unverbindlich. Dasselbe gilt gegenüber Konsumenten, wenn auf die
Unverbindlichkeit vor Abgabe des Kostenvoranschlages ausdrücklich hingewiesen wurde.
Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich
veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat ADB den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die
Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis
schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer
Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von
vornherein als genehmigt.
4.3. Zusatzleistungen. Alle Leistungen von ADB, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie
insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
4.4. Kostenvorschuss. ADB ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.
4.5. Teilleistungen. ADB ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
4.6. Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verschulden von ADB ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt ADB trotzdem das vereinbarte Honorar. ADB muss sich in
diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen von Waren und Fremdleistungen anrechnen lassen. Dasselbe
gilt, wenn ADB aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
4.7. Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist
ADB berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und
Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen, Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von ADB nicht beeinflussbaren,
externen Faktoren vorzunehmen.
Auch sonst ist ADB berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen,
wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erhöhen, ohne dass dies von ADB beeinflussbar ist.
Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes.
Zahlung
5.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit. Die Rechnungen von ADB sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Online-Geschäften mit der Bestellung und sonst binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung
zu bezahlen. Die Übergabe bzw. ein Versand der Waren bzw. die Ausführung sonstiger Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach
vollständiger Bezahlung.
5.2. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von ADB an
den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als
vereinbart.
Im Falle des Verzuges ist ADB berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für
diesen Fall der Abholung der Waren durch ADB zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch ADB bewirkt keinen Rücktritt
vom Vertrag, außer ADB erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum
Zwecke der Sicherstellung an ADB ab. ADB ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
5.3. Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Unternehmer sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die
eigenen Forderungen gegen Forderungen von ADB aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von ADB schriftlich
anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.
5.4. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen
gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu
bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere
Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
5.5. Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist
kann ADB sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen
und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller
offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist ADB berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur
Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist ADB auch berechtigt, bereits
bezahlte Leistungen einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben. In diesem Fall ist ADB berechtigt,
die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann ADB selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
5.6. Ratenzahlung. Soweit ADB und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Termins Verlust im Fall der
nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Datenschutz, Geheimhaltung & Abwerbeverbot
6.1. Datenschutz durch ADB. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch
ADB zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B. bei besonderen
Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.
Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und zum
Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge,
dass der Auftrag nicht übernommen werden kann.
Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch ADB zum Zweck des
Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.
Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von
Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen
Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte
nur zur Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.
Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz
personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an
wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher
Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch ADB zum
Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienstreisen von ADB, ein.
Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal
dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.
Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann
der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch
durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht,
eingestellt. Die Rechtmäßigkeit, der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu
widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung
verarbeitet.
6.2. Datenschutz durch den Auftraggeber. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von ADB bzw. deren betroffene Mitarbeiter
durch den Auftraggeber zum Zweck der Vertragsabwicklung erfolgt auf Grundlage des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie
gesetzlicher Vorschriften.
Es besteht keine Verpflichtung zum Abschluss des Vertrages. Das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass
der Auftrag nicht vergeben werden kann.
Eine Weiterverarbeitung der Daten durch den Auftraggebern zu anderen Zwecken ist unzulässig.
Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz
personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten von ADB, abgesehen von der Weitergabe an zur Vertragsabwicklung
notwendige Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., ist nur aufgrund gesetzlicher Grundlage
bzw. mit Einwilligung von ADB zulässig.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Daten von ADB zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis
zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge zu speichern.
6.3. Betroffenenrechte. ADB und der Auftraggeber bzw. deren betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und
Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit
und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien,
Telefon: +43 1 531 15 – 202525, E-Mail: dsb@dsb.gv.at).
6.4. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über ADB, deren Projekte und
deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über
ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von
EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
6.5. Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von ADB abwerben. Diese Vereinbarung hat
drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe
in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
Haftung
7.1. Gefahrenübergang. Beim Versand von Waren an Unternehmer geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald ADB die
Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der
Auftraggeber nicht auf seine Kosten ADB mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.
7.2. Rügeverpflichtung des Unternehmers. Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat dieser nach Anforderung einer Zwischenabnahme
durch ADB, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens
binnen 14 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben") oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.
Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch ADB erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe" erfolgen. Bei
nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.
Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder
Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Unternehmer ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste.
Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln,
welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu
entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme
des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von
Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.
Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw.
Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden
anzuführen. Der Auftraggeber hat ADB alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu
ermöglichen.
Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des
Auftraggebers ausgeschlossen.
7.3. Garantie. Soweit die von ADB vertriebenen Produkte über eine Herstellergarantie verfügen, ist diese Herstellergarantie direkt bei
den Herstellern geltend zu machen.
Im Fall einer Garantiezusage durch ADB beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der
Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der
Garantiefrist.
Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet ADB für die gewöhnlich vorausgesetzten
Eigenschaften.
7.4. Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das Recht zum GewährleistungsRegress auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt bzw. bei gebrauchten Waren vollständig ausgeschlossen.
Unternehmern steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder
bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von ADB zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist
bei Unternehmern weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
7.5. Farbabweichungen bei Sicht- und Design-Belägen. Sämtliche Sicht- und Design-Ausführungen und Spachtelungen sind
handgemacht, einzigartig und nicht industriell gefertigt, sodass Abweichungen, etwa in Farbtönen oder der Farbkonzentration
entstehen können. Unregelmäßigkeiten in z.B. Farbton, Optik, Textur sind in allen Wand- oder Bodenflächen charakteristisch und
stellen keinen Mangel dar.
7.6. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen
Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
7.7. Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen,
insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf
krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ADB
beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber
nach zwei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven
Haftungsvorschriften ausgenommen.
7.8. Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von ADB ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Insbesondere das
Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie
das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
7.9. Nachfrist. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung sind Unternehmer erst dann zur Geltendmachung von
Ansprüchen berechtigt, wenn diese ADB schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt haben. Dies
gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
7.10. Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, mittels
eingeschriebenen Briefs, zu erklären.
Widerrufsrecht von Konsumenten & Online Streitbeilegung
8.1. Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz und bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen das Recht,
binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
8.2. Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
im Falle eines Dienstleistungsvertrags ab dem Vertragsabschluss
bzw. im Falle eines Vertrages über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter,
der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
bzw. im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Konsument im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die
getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die
letzte Ware in Besitz genommen hat;
bzw. im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, ab dem Tag, an dem der
Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz
genommen hat;
bzw. im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, ab dem Tag, an dem
der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden.
8.3. Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten ADB e.U. [Artdesugnfloors e.U., Asmir Dzilic,
Gustav-Mahler-Weg 7, 4912 Neuhofen im Innkreis, office@adb-boden.at] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Konsumenten können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
8.4. Muster-Widerrufs-Formular. (Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte dieses Formular ausfüllen und zurückzusenden.)
—
An
ADB Boden Beschichtungen
Gustav-Mahler-Weg 7
4912 Neuhofen im Innkreis
—
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgend
en Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)
Erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
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(*) Unzutreffendes streichen.
8.5. Folgen des Widerrufs. Wenn Konsumenten einen Vertrag widerrufen, hat ADB alle Zahlungen, die ADB vom Konsumenten
erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument
eine andere Art der Lieferung als die von ADB angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei ADB eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwendet ADB dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem
Konsumenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen sieben Tagen ab dem Tag, an dem der Konsument
ADB über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an ADB zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der
Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von sieben Tagen absendet.
ADB kann die Rückzahlung verweigern, bis ADB die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht
hat, dass der Konsument die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Konsument muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
8.6. Ausschluss des Widerrufsrechts. Der Konsument hat unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb
von Geschäftsräumen geschlossenen, einen Betrag von 50 EUR übersteigenden Verträgen über:
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe
geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung
nach der Lieferung entfernt wurde,
Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn ADB – mit ausdrücklicher
Zustimmung des Verbrauchers verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn der
Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der
Lieferung begonnen hat, sowie
Dienstleistungen, wenn ADB – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung des
Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der
Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Konsument ADB ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung
dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt ADB bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Konsument nicht
ausdrücklich verlangt hat, oder liefert ADB Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt
werden, so steht dem Konsumenten hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu,
Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von
Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen
erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich
vorgesehen ist.
8.7. Online Streitbeilegungsplattform. Zur Schlichtung von Streitigkeiten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform"
(ec.europa.eu/odr) errichtet. ADB entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur
Streitschlichtung steht ADB unter office@adb-boden.at zur Verfügung.
Schlussbestimmungen
9.1. Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und ADB ist ausschließlich österreichisches Recht
unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
9.2. Zwingendes Verbraucherrecht. Bei Geschäften mit einem Konsumenten sind zwingende verbraucherschützende Vorschriften des
Heimatlandes des Konsumenten anzuwenden, wenn ADB seine berufliche und gewerbliche Tätigkeit auf das Heimatland des
Konsumenten ausgerichtet hat.
9.3. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen ADB und Unternehmern wird das sachlich zuständige
österreichische Gericht in Graz vereinbart. ADB ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von ADB und des
Unternehmers berechtigt